Bei ärztlicher Verordnung können gesetzlich Versicherte in der Regel zwei Paar orthopädische Einlagen pro Zeit-Jahr erhalten. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse und Versorgung.

Bei Kindern oder bei medizinisch notwendigen Veränderungen, zum Beispiel durch eine Größenänderung, kann eine erneute Versorgung erforderlich sein. Sind die zwei regulären Versorgungen pro Zeitjahr bereits ausgeschöpft, ist für eine weitere Versorgung in der Regel ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse erforderlich. Bring dein aktuelles Rezept einfach zu deinem Termin bei Paul Hast mit – wir prüfen alles und besprechen die nächsten Schritte mit dir.