Ein Rezept für orthopädische Einlagen ist grundsätzlich 28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Versorgung begonnen beziehungsweise das Rezept beim Leistungserbringer eingereicht werden.

Die Einlagen müssen nicht innerhalb dieser 28 Tage fertiggestellt und abgeholt werden. Entscheidend ist, dass die Versorgung rechtzeitig aufgenommen wurde.

Ist die Frist bereits abgelaufen, benötigst du in der Regel eine neue Verordnung. Für Verordnungen aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements können andere Fristen gelten.